Der öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag bestimmt seither den Rahmen für das, was in den öffentlich-rechtlichen Angeboten geleistet werden muss. Das Bild wird bestimmt von einer Sicherung der Meinungsvielfalt, einer Mehrzahl von Programmen, Angeboten für die gesamte Bevölkerung, Informationen und dem Empfang in alle Fernsehhaushalte. Um alle diese Komponenten zu gewährleisten, muss der Rahmen größer werden. Ich schlage mich hier auf die Seite des ZDF-Intendanten Thomas Bellut, der meint: “die permanente Revolution der Medien schafft nicht nur neue Bedingungen, sondern auch neue Aufgaben”. Was damit gemeint ist? Die Gesamtheit der Bevölkerung kann mit einem klassisch-linearen Programm über TV und Radio nicht mehr erreicht werden. Der fehlende, jüngere Teil unterhält und bildet sich durch Blogs, Social Media, Youtube und andere interaktiven Seiten/Apps. Dieser wissenschaftliche Blogbeitrag bringt hoffentlich ein paar Antworten auf die Frage, warum die Öffentlich-Rechtlichen ihr Angebot ausweiten müssen und wie sie das bereits tun.
Die Entdeckung der neuen Welt: Instagram
Der Rahmen wurde größer. (Schon) 2015 entdeckte das wohl bekannteste deutsche News-Format (die Tagesschau) Instagram für sich. Und es läuft gut, richtig gut sogar. 2 Millionen Abonnenten hat der Instagram-Kanal mittlerweile. Das Erfolgsrezept sind hier wohl die schlichten, gut recherchierten Postings, die aus einem Bild oder Video mit einordnendem Text gestaltet werden. Dahinter steht ein 30-köpfiges Team mit Arbeitsbereichen wie: Community-Management, Planung, Produktion und Distribution. Die Tagesschau ist natürlich nicht das einzige öffentlich-rechtliche Angebot auf sozialen Kanälen und mit einer jüngeren Zielgruppe. AufKlo, maiLab, MrWissen2Go oder Rewind sind Kanäle, die Beispiele für gut recherchierte, diverse Themen und differenzierte Redaktions-Teams darstellen.
Ich habe mich mit meinen Fragen an den rbb und den dazugehörigen Kanal auf Instagram gewandt. Die Rundfunkanstalt ist mit insgesamt 3 Kanälen auf Instagram vertreten. Meine Recherchen drehen sich um das Newsportal rbb24. Der Instagram Kanal ist das Äquivalent zur gleichnamigen Nachrichten-Website. Natürlich könnte man argumentieren, dass es für eine jüngere Zielgruppe bereits genug Angebote auf nicht-linearen Kanälen gibt. Der Funktionsauftrag nimmt hier aber jede öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in die Pflicht Informationen und Angebote, wenn nötig auf Drittplattformen zu präsentieren, um jeden Nutzer optimal zu erreichen.

Wie und Warum der rbb auf Instagram Nachrichten macht, fragte ich die Social-Media-Strategin des rbb, Anna-Mareike-Krause:
Frau Krause: „Das Hauptprodukt des RBB ist Journalismus, und zwar auf allen Kanälen. Die Social-Media-Kanäle sind keine Marketingkanäle. Die können auch nicht die Funktion erfüllen, das lineare Programm zu bewerben. Das funktioniert ganz einfach nicht. Damit stößt man auch diejenigen vor den Kopf, die sich wirklich nicht mehr fürs lineare Programm interessieren, sondern einfach informiert werden wollen, da wo sie sich bewegen, also in den Social-Media-Kanälen. Das verfolgt also keine Marketingziele.“
Eine Anpassung der Inhalte wird nur in geringem Maße vorgenommen:
„Erfolgreich sind die Formate die in den Themen, den Inhalten und Ansprachen etwas schmaler konzipiert sind. Weil sie dann besser passen.“
Strategisch stellt man sich breit auf:
„Mein Ansatz ist der Versuch eine Flottenstrategie aufzubauen. Wir haben verschiedene Auftritte und die sollen sich so stark wie möglich voneinander unterscheiden. Dadurch, dass sie sich unterscheiden, unterschiedliche Altersgruppen und Zielgruppen erreichen.“
Die Bedeutung für den Funktionsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen interpretiert Frau Krause so:
„Wenn wir unseren Auftrag, neu interpretieren und das müssen wir, in einer veränderten Medienlandschaft, dann ist es so: Menschen ab 18 zahlen den Rundfunkbeitrag. Wenn wir uns nicht ernsthaft auf die Drittplattform begeben, dann machen wir für die Menschen ab 18 und plus minus 40 kein Angebot. Das ist der Grund, warum wir dahin gehen und ich verstehe das auch ausdrücklich im Rahmen des Auftrages.“
Der Ansatz ist klar. Journalismus muss hier nach den gleichen Standards betrieben werden wie auf der Internetseite oder dem linearen Fernsehprogramm. Allerdings sind Themen, Inhalte und die Ansprache an die Nutzer enger. Dass auf der Instagram-Seite mit „brandheißen (lit) News aus Berlin und Brandenburg“ geworben wird, inklusive eines Verweises auf den „Panda- und Eisbärcontent“, ist ein klares Merkmal für eine jüngere Zielgruppe . Auch optisch ist dieser Bezug bemerkbar. Es gibt natürlich keine Screenshots der Artikel von rbb24.de, sondern wichtige und interessante Themen in Bild oder Video-Form mit wenig Text, der das Ganze vertieft und einordnet. Das Nutzungsverhalten ist unveränderbar, es muss verstanden werden. Anschließend sollte es passende Angebote seitens der Öffentlich-Rechtlichen Medien geben.
Die Covid-19-Pandemie macht journalistische Standards wichtiger
Warum eine Positionierung auf allen Plattformen für öffentlich-rechtliche Nachrichtenangebote in der heutigen Zeit besonders wichtig ist? Wegen der Menge von Angeboten im Internet, die weder die Vielfalt, noch Informationsqualität fördern. Journalistische Standards können hier leicht übergangen werden, deswegen ist ein “Orientierung stiftender Journalismus” in einer buchstäblichen Fake-News-Pandemie umso wichtiger.
Auch der rbb24 Kanal war hier vor Schwurbler-Kommentaren unter News-Beiträgen nicht sicher. Die folgenden Kommentare liefern gute Beispiele für Interessen-gesteuerte Menschen, Gruppen oder Organisationen, die vermeintliche Fakten und Wahrheiten im Internet verbreiten.
Beispiel 1:

martinarandau: “HÄTTE DAS GERNE MAL ERKLÄRT IST WOHL MEHR WIE UNLOGISCH UND WIRD GERN VON LEUTEN BENUTZ ;DIE INTERESSE DARAN HABEN ANDERE ZU BEVORMUNDEN ODER VERUNSICHERN WOLLEN , MASKEN SIND LAUT RKI NICHT SICHER ;WAS MICH NICHT SCHÜTZ KANN ANDERE NICHT SCHÜTZEN; DURCH WAS ;WAS BEI MIR DURCHKOMMT ;KLAPPT LOGISCHERWEISE BEI MEINEM GEGENÜBER GENAUSO -ALLES MANDERE IST ABSOLUTER Quark-desweiteren infizieren sich nicht alle Menschen ,weil wir Immunsysteme haben und nur mal so für POLIOVIREN+Masernviren haben wir Haus – bzw Hosteigene Rezeptoren in unseren Körpern und nicht jeder bekommt Polio – oder Maserninfekte dafür bedarf es genetisch immunologischer Regulations- o. Immunstörungen auch bei den CORONAVIREN GIBT ES MIND 4 menschliche Varianten – mehere Rezeptoren für diese Viren sind CD-MOLEKÜLE UND DIENEN DER ALLGEM. ZELLDIFFERENZIERUNG”
Den kompletten Beitrag zum Kommentar findet ihr hier.
Beispiel 2:

andreastanne: “Ihr merkt schon, das ihr da Sachen vermischt? Hat der weiße Polizist den schwarzen rassistisch beleidigt und ihn gewollt die Luft abgedrückt? Wieviele Weiße werden von schwarzen Polizisten erschossen? Wir haben in der BRD auch Polizeigewalt, Beispiele finden sich zu Hauf bei den letzten Corona Demos. Darüber berichtet kein Mensch. Es ist krank, die Berichterstattung und die Hetze. Die Medien sind mitverantwortlich für die Plündereien und Gewalttaten der Demonstranten. Und nichts wird verurteilt. Berichten Sie wie viele Existenzen gerade in den USA vernichtet wurden durch die Gewalttaten. Berichten Sie wie viele Polizisten verletzt wurden usw. stellen sie sich vor hier würde so was passieren, wie würden sie dann berichten? Gut, passiert hier auch, wenn IG Metal, DGB, SPD, Grüne und Linke mit der Antifa demonstrieren, interessiert sie als Medium nur nicht. Hinterfragt auch keiner. So wie letztens in Stuttgart. Randalieren und plündern auch keine Coronagegner. Es ist ein falsches Spiel was hier betrieben wird. Und sie als Medium machen mit. Hinterfragen sie welche Aufgaben sie als Medien haben. Die Politik zu überwachen, nicht die Meinung der Politik kunt zu tun. Ekelhaft”
Den kompletten Beitrag zum Kommentar findet ihr hier.
“Navigieren in der Infodemie”
…ist der Titel einer Studie des Reuters Institut und der Oxford University zum Thema veränderte Mediennutzung während Corona. Insgesamt wurden 2003 Deutsche zu ihrer Informationsgewinnung bezüglich Corona befragt und welchen Medien sie dabei vertrauen. Wichtig für unser Thema ist: 38% der 18-24-Jährigen geben an, dass sie Instagram für Informationen über Covid-19 nutzen. Die hohe Relevanz nicht-linearer Informationskanäle auf öffentlich-rechtlichen Standards wird anhand dieser Studie noch einmal klar. Dazu kommt, dass während der Pandemie vermehrt Medienangebote konsumiert werden, und zwar nicht nur Netflix.
Wie eine gesteigerte Mediennutzung aufgrund von Covid-19 aussehen kann, zeige ich euch an einer Grafik:

Was bedeutet das für die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen nicht-linearen Berichterstattung?
Die Chance, sich auf nicht-linearen Kanälen zu positionieren, kann vor allem dann genutzt werden, wenn die Nachfrage nach journalistischen Informationsangeboten besonders hoch ist. Theoretisch ist eine Pandemie eine Situation, in der der Konsum von redaktionell aufbereiteten Inhalten noch mehr an Bedeutung gewinnt, auch bei jüngeren Zielgruppen, die sich auf nicht-linearen Kanälen bewegen. Eine Richtlinie sollte hier also weiterhin bestehen: Die Meinungsvielfalt durch unterschiedliche redaktionell-erarbeitete Informationsangebote zu fördern.
Die Gefahr durch Algorithmen-generierte Inhalte wird weiterhin existieren, da Inhalte hier gezielt auf Interessen und Neigungen der Nutzer zugeschnitten sind. So können gleichgerichtete, einseitige Meinungen verstärkt werden.
Wo bleibt die Kritik?
Auch die Social-Media-Strategin Frau Krause sieht den Auftritt der Öffentlich-Rechtlichen auf Drittplattformen kritisch: “Das sind zum Teil Börsen-orientierte Konzerne, und wir erstellen beitragsfinanzierte Inhalte.” Für eine weitere Einschätzung des Sachverhalts bat ich meinen Studiengangsleiter, Herrn Professor Doktor Gwosc um eine Einschätzung des Sachverhalts:
Ein Nachweis über die Wirksamkeit steht aus. Noch zielen ARD, ZDF und Co. mit ihren Angeboten
in sozialen Netzwerken ins Blaue

Bereits in der Präambel des Rundfunkstaatsvertrages wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk „Bestand und Entwicklung“ gewährleistet. Weitgehend unbestritten ist mittlerweile, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich an neuen technischen Möglichkeiten zur Verbreitung von Rundfunk beteiligen können muss. Aber immer wieder – und durchaus nicht ganz zu Unrecht – wird zuvorderst sowohl von politischer Seite als auch von der privaten Konkurrenz diskutiert, in welchem Umfang dies geschehen sollte. Bereits vor vielen Jahren hat der Gründungsgeschäftsführer von Sat.1, Jürgen Doetz, als Präsident des Lobbyverbandes VPRT das extensive „Bauen an der dritten Säule“ seitens der öffentlich-rechtlichen Sender beklagt. Gemeint waren damit umfangreiche und kostspielige Aktivitäten im Internet (historisch: 1. Säule Hörfunk, 2. Säule TV) Klassisch-lineares Fernsehen ist zur Domäne älterer Zuschauer geworden. Jüngere Menschen hierzulande bleiben dem einstigen Leitmedium quer durch alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten immer mehr fern und nutzen stattdessen das Internet – das betrifft gleichermaßen TV-Angebote der öffentlich-rechtlichen Veranstalter als auch der Privatsender. Während sich damit für die privaten Veranstalter vor allem Fragen der Wirtschaftlichkeit stellen, steht für ARD, ZDF und Co. die Legitimation des zweifelsohne als Zwangsabgabe zu bezeichnenden Rundfunkbeitrags im Fokus. Nicht unverständlich ist, dass die öffentlich-rechtlichen Sender vor
diesem Hintergrund nach neuen Verbreitungswegen für ihr Angebot suchen. Und damit neben einer
Erweiterung ihrer via Mediathek abzurufenden Programme sowie eigenen Internetseiten auch auf
Plattformen von sogenannten Drittanbietern wie Facebook, YouTube, Instagram oder sogar Snapchat
präsent sind. Zwei Fragen stellen sich dabei aber dem neutralen Beobachter: 1. Wenn überhaupt, wie
extensiv sollte bzw. darf ein solcher Auftritt sein? 2. Welche Inhalte werden der vermeintlich auf
diesem Wege zu erreichenden (jüngeren) Zielgruppe geboten?
Insbesondere die zweite Frage steht im engen Zusammenhang mit einer Grundsatzfrage: Wie ist der
Funktionsauftrag (früher sprach man von Grundversorgungsauftrag), dem der öffentlich-rechtliche
Rundfunk unterliegt, zu definieren. Eine Antwort fällt auch bei Verfassungsrechtlern unterschiedlich
aus. Schon die Frage, in welchem Umfang Sportrechte – für in der Regel viel Geld (siehe Fußball) –
erworben werden sollten, spaltet die Juristen.
Noch komplizierter wird es bei der Frage nach der Erweiterung des Programmangebots, wo
allerdings die Politik den öffentlich-rechtlichen Sendern teilweise Rahmenbedingungen diktiert (siehe
die zeitlich eingeschränkte Verweildauer von Eigenproduktionen in den Mediatheken), die einzig dem
Schutz der privaten Anbieter dienen. Da der Rundfunkbeitrag als Kommunikationsabgabe eine monatliche Solidarabgabe darstellt, also unabhängig von der Nutzung bezahlt werden muss, ist der Druck auf die öffentlich-rechtlichen
Sender groß – zumal in Zeiten, in denen eine nicht unerhebliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags kurz
vor der Tür steht (ab Januar 2021 sind 18,36 anstelle der 17,70 € monatlich zu zahlen). Zweifelsohne
wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein schwieriger Spagat bei der Befriedigung
unterschiedlicher Interessen und Erwartungshaltungen abverlangt. Da eine grundsätzliche Reform der öffentlich-rechtlichen Sender zwar mehr als überfällig ist, diese wohl aber nicht zeitnah kommen wird, weil die Politik sich der Diskussion nicht stellen mag, bleibt derzeit nur eine permanent kritische Betrachtung des Gesamtangebots über alle Kanäle und Plattformen. Und da liegt einiges im Argen: die Beliebigkeit und Austauschbarkeit von Programmangeboten (vor allem, aber nicht nur im Boulevard und bei den Talkshows) – in Summe: das Fehlen eines USP.
Wenn es um Instagram und ähnliche soziale Medien geht, ist das extensive Angebot der öffentlich-
rechtlichen Sender nur gerechtfertigt, wenn auch die anvisierte Zielgruppe wirklich die Angebote
nutzt und diese Angebote wiederum vor allem zur (politischen) Meinungsbildung beitragen und nicht
nur Unterhaltungsthemen oberflächlich präsentieren.
Eine repräsentative Studie, in welcher Größenordnung und mit welcher Wirkung die öffentlich-
rechtlichen Sender via Instagram, Snapchat und Co Jugendliche erreichen, steht meines Wissens aus.
Momentan wird mehr auf das Prinzip Hoffnung gesetzt. Ob allerdings auch mit eventuell
nachgewiesener großer Wirksamkeit der Angebote auf diesen Plattformen die Akzeptanz des
Rundfunkbeitrags bei Jugendlichen erhöht werden kann, bleibt sehr zu bezweifeln. Aber genau dies
muss auch ein Ziel sein.
Prof. Dr. Detlef Gwosc (auf eine kleine Anfrage aus studentischem Kreis zur Rechtfertigung der
öffentlich-rechtlichen Sender, ihr Angebot auch auf Plattformen wie Instagram, Snapchat, Facebook
und YouTube zu verbreiten).
Fazit
Durch die Angebote der öffentlich-rechtlichen Kanäle werden junge Menschen wahrscheinlich nicht zum Fernseher zurückkehren. Eine gleichwertige, vertrauenswürdige Alternative muss her, die sich gleichzeitig den Gefahren und Risiken des “neuen” Mediums Internet stellt. Dazu gehört das Ankämpfen gegen die Unübersichtlichkeit und Manipulationsanfälligkeit, die aus einer “Vielfalt” der Angebote resultiert. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen hier wieder eine einordnende und einschätzende Rolle einnehmen, die die Glaubwürdigkeit von Quellen überprüft und deren Bewertung vornimmt, denn nicht jeder Nutzer ist dazu imstande. Diese, vor allem die ohne Medienkompetenz, müssen vor Instrumentalisierung und Beeinflussung geschützt werden. Somit ist die Arbeit auf nicht-linearen Kanälen im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages zu verstehen. Dieser stellt den Anspruch alle Nutzer optimal zu erreichen, das darf nicht-lineare Kanäle nicht ausschließen. Die Social-Media-Strategin Frau Krause sowie der Medienwissenschaftler Herr Professor Doktor Gwosc betrachten die Entwicklungen in dieser Richtung als Anfang eines Prozesses, bei dem neue Informationsformate entwickelt werden müssen, die nichts mehr mit linearen Medien zu tun haben. Der Rahmen des öffentlich-rechtlichen Programms ist gerade dabei, sich zu vergrößern (auch im Zuge des neuen Medienstaatsvertrages), was definitiv eine positive Entwicklung im Hinblick auf die deutsche Medienlandschaft zeigt.
Recherche-Quellen:
Kress-Artikel über das Social-Media der Tagesschau
Bitkom-Text über den Anstieg der Social-Media-Nutzung
SZ-Artikel über die Chancen der Öffentlich-Rechtlichen Präsenz im Netz
SFU-Medien-und Digitaljournalismus Page
Präsentation von Prof. Dr. Christoph Gröpl über den öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag
Die rechtlichen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deutschlandradio) im Grundgesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag
Die Produzentenallianz zum Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Präsentation zur Meinungsbildung im Internet von Prof. Dr. Bernd Holznagel
Studie: “Navigating the Infodemic”
Bildquellen
- rbb pic: screenshot rbb24 instagram
- pic: rbb24
- Beitrag 2: rbb24 Instagram Screenshot
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